- Werden durch Sie Kredite vermittelt?
- Gewähren Sie Kredite oder Umschuldungsdarlehen?
- Können auch private Forderungen in die Finanzsanierung mit aufgenommen werden?
Was macht die Deutsche Verbrauchertreuhand im Rahmen einer Finanzsanierung?
- Wie lange dauert eine Finanzsanierung?
Warum muss die Deutsche Verbrauchertreuhand Ratenzahlungen mit meinen Gläubigern vereinbaren?
Was kostet eine Finanzsanierung?
- Kommen nach der Bearbeitungsgebühr weitere Kosten auf mich zu?
- Kann die erste monatliche Leistungsrate um einen Monat verschoben werden, wenn noch keine Einigung mit den Gläubigern erzielt wurde?
- Muß zwingend ein Dauerauftrag für die monatliche Leistungsrate eingerichtet werden?
- Was ist, wenn ich die Leistungsrate in der jetzigen Höhe nicht mehr bezahlen kann?
Warum bekomme ich ohne Kundennummer keine Auskunft zum Bearbeitungsstand meiner Finanzsanierung am Telefon?
F: Werden durch Sie Kredite vermittelt?
A: Nein.
F: Gewähren Sie Kredite oder Umschuldungsdarlehen?
A: Nein.
F: Können auch private Forderungen in die Finanzsanierung mit aufgenommen werden?
A: Ja, allerdings muß uns hierzu ein von beiden Parteien unterzeichneter schriftlicher Schuldschein vorliegen. Eine Kopie ist ausreichend.
F:
Was macht die Deutsche Verbrauchertreuhand im Rahmen einer Finanzsanierung?
A:
Wir setzen uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung und verhandeln auf der Grundlage des für Sie individuell erstellten kalkulatorischen Finanzsanierungs- planes und damit unter Zugrundelegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Schuldhöhe, eingeschlossen Zinsen, deren möglicher Fest- schreibung und deren Rückführung. Hierdurch erzielen wir auch die Einstellung von Lohnpfändungen und sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und schaffen die Grundlage, künftige zu vermeiden
F: Wie lange dauert eine Finanzsanierung?
A: Eine Finanzsanierung ist eine für jeden einzelnen Kunden höchst individuelle Angelegenheit. Eine näherungsweise Dauer kann nur für Ihren speziellen Einzelfall auf Anfrage mitgeteilt werden.
F:
Warum muss die Deutsche Verbrauchertreuhand Ratenzahlungen mit meinen Gläubigern vereinbaren?
A:
Eine Finanzsanierung stellt ein ganzheitliches Konzept dar. Sie zahlen eine monatliche Leistungsrate, die auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit abgestimmt ist. Damit werden sämtliche Ihrer in der Schuldenregulierung benannten Gläubiger bedient. Wir berücksichtigen diese Kriterien und erzielen durch Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern unter unbefangener und dennoch glaubwürdiger Darlegung Ihrer finanziellen Verhältnisse ein Optimum dessen, was im Rahmen einer Schuldenregulierung möglich ist, auch die vollständige Vermeidung einer Pfändung oder eines Insolvenzverfahrens.
F:
Was kostet eine Finanzsanierung?
A:
Sie zahlen lediglich eine einmalige geringe Bearbeitungsgebühr und eine geringe monatliche Aufwandspauschale, die bereits in Ihre monatliche Leistungsrate eingerechnet ist. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr als auch der monatlichen Aufwandspauschale lässt sich nicht generalisieren, da eine Finanzsanierung eine individuelle Angelegenheit ist. Bitte fordern Sie unser kostenloses Angebot an.
F: Kommen nach der Bearbeitungsgebühr weitere Kosten auf mich zu?
A:
Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr in unserem Haus treten wir unverzüglich mit Ihren Gläubigern in Kontakt und nehmen die Vergleichsverhandlungen auf. Die monatliche Aufwandspauschale, die weiterhin anfällt, ist bereits in Ihrer monatlichen Leistungsrate enthalten, so dass Sie keine weiteren Zahlungen an uns erbringen müssen.
F: Kann die erste monatliche Leistungsrate um einen Monat verschoben werden, wenn noch keine Einigung mit den Gläubigern erzielt wurde?
A:
Theoretisch ja.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie im Laufe der Finanzsanierung durchaus in eine Notlage geraten könnten, die es Ihnen nicht ermöglicht, Ihre monatliche Rate zu bezahlen (Fahrzeugunfall, Defekt von Haushaltsgeräten etc.). Für diesen Fall ist es von Vorteil, wenn Sie ein Guthaben in unserem Hause unterhalten, damit die regelmäßigen Zahlungen an Ihre Gläubiger nicht gefährdet sind.
F: Muß zwingend ein Dauerauftrag für die monatliche Leistungsrate eingerichtet werden?
A:
Ein Dauerauftrag sollte eingerichtet werden, wenn Sie hierzu die Möglichkeit haben. Sie ersparen sich dadurch zum monatlichen Zahlungstermin Ärger und Hektik, sorgen durch den immer gleichen Verwendungszweck für eine einwandfreie Zuordnung Ihrer Zahlung und erleichtern somit sich, uns und Ihren Gläubigern die Arbeit.
Sollten Sie kein Bankkonto besitzen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, monatliche Bareinzahlungen bei der Bank Ihres Vertrauens zu tätigen.
F: Was ist, wenn ich die Leistungsrate in der jetzigen Höhe nicht mehr bezahlen kann?
A:
Dies ist eine sehr spezifische Frage, die Ihnen lediglich im Einzelfall beantwortet werden kann.
Bitte wenden Sie sich von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0851-966 70 9-0 vertrauensvoll an uns.
F:
Warum bekomme ich ohne Kundennummer keine Auskunft zum Bearbeitungsstand meiner Finanzsanierung am Telefon?
A: Ihre persönliche Kundennummer wird am Telefon zur Überprüfung Ihrer Identität eingesetzt. Ihren Namen und Ihre Adresse weiß jeder aus Ihrem Bekanntenkreis. Dies kann also für uns kein Merkmal sein, nach welchem wir Sie identifizieren wollen. Daher erhalten Sie die einmalige und mit Prüfziffern versehene Kundennummer, um Ihnen nach Identifizierung durch diese uneingeschränkt zur Verfügung stehen zu können.

